Elektronische Patientenakte: warum Nichtstun bedeutet, dass sie für dich angelegt wird
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten automatisch eine elektronische Patientenakte, sofern sie ihrer Krankenkasse nicht aktiv widersprechen. In dieser Akte können Ärzte, Kliniken und Apotheken künftig Befunde, Diagnosen und Medikationsdaten hinterlegen. Wer sich nicht mit dem Thema befasst, bekommt trotzdem eine Akte angelegt, denn das Gesetz setzt auf Widerspruch statt auf ausdrückliche Zustimmung.
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Wen es wo trifft
Warum das passiert
Grundlage ist eine gesetzliche Regelung, nach der jede gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte bereitstellen muss, wenn diese nicht widersprechen. Dieses Prinzip heißt Widerspruchslösung oder Opt-out.
Anders als bei einer Opt-in-Lösung ist keine aktive Zustimmung nötig, damit eine Akte entsteht. Wer nichts tut, bekommt automatisch eine Akte, wer das nicht möchte, muss aktiv bei der eigenen Krankenkasse widersprechen.
Ziel ist ein besserer Informationsfluss zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken, etwa um doppelte Untersuchungen zu vermeiden oder Wechselwirkungen zwischen Medikamenten früher zu erkennen.
Wer widerspricht, kann sich jederzeit später wieder für eine Akte entscheiden. Wer eine Akte hat, kann einzelne Dokumente einsehen, verbergen oder löschen lassen, die Nutzung ist innerhalb bestimmter Grenzen steuerbar.
Ärzte, Kliniken und Apotheken werden zunehmend verpflichtet, relevante Dokumente in die Akte einzustellen, wodurch sie sich über die Zeit von selbst mit Inhalten füllt, unabhängig davon, ob die betroffene Person aktiv etwas tut.
Wann es bei dir ankommt
Für die meisten gesetzlich Versicherten ist die Akte inzwischen automatisch angelegt oder wird es im laufenden Rollout, ohne dass dafür ein eigenes Zutun nötig war.
Sichtbar wird das für dich in der Regel erst, wenn du selbst über die App deiner Krankenkasse oder beim nächsten Arztbesuch das erste Mal damit in Kontakt kommst.
Für Kinder verwalten zunächst die Sorgeberechtigten die Akte, ab einem bestimmten Alter können Jugendliche zunehmend eigene Rechte an ihrer eigenen Akte wahrnehmen.
Praxen und Apotheken sind zunehmend verpflichtet, relevante Dokumente einzustellen, sodass sich der Inhalt deiner Akte über mehrere Arztbesuche hinweg schrittweise aufbaut, statt auf einen Schlag zu entstehen.
Was du tun kannst
Kurzfristig
In den nächsten Tagen und Wochen. Verschaff dir zuerst Klarheit über deinen eigenen Status.
Als Privatperson
Prüfe über die App deiner Krankenkasse oder direkt bei ihr, ob für dich schon eine Akte existiert und wie du dich dafür anmeldest.
Als Selbstständiger oder kleiner Betrieb
Betreibst du eine Praxis oder Apotheke, prüfe, ob dein Praxisverwaltungssystem bereits an die ePA-Infrastruktur angebunden ist.
Als Privatperson
Wäge ab, ob du die automatische Anlage möchtest oder bei deiner Krankenkasse widersprichst, beides lässt sich später wieder ändern.
Als Selbstständiger oder kleiner Betrieb
Kläre innerhalb deines Teams, wer für die korrekte Befüllung und den sorgfältigen Umgang mit Patientendaten in der ePA zuständig ist.
Mittelfristig
In den nächsten Monaten. Hier geht es um Einstellungen und Zuständigkeiten.
Als Privatperson
Lege fest, welche Dokumente sichtbar bleiben sollen und welche du verbergen möchtest, die Akte lässt sich dafür einzeln anpassen.
Als Selbstständiger oder kleiner Betrieb
Schule dein Personal darin, wie Dokumente korrekt hochgeladen werden und wie Patientinnen und Patienten über ihre Rechte informiert werden.
Als Privatperson
Unterstützt du Eltern oder Kinder bei Gesundheitsfragen, kläre, wie du ihnen beim Umgang mit der eigenen Akte helfen kannst, ohne unbefugt Zugriff zu erhalten.
Als Selbstständiger oder kleiner Betrieb
Prüfe bei Pflege- oder Betreuungseinrichtungen, welche Zugriffsrechte für Betreuungspersonen technisch vorgesehen sind.
Langfristig
Über Jahre. Die Akte wird sich weiterentwickeln, deine Entscheidung bleibt änderbar.
Als Privatperson
Die Akte soll schrittweise um weitere Funktionen wie einen digitalen Medikationsplan erweitert werden, das lohnt sich langfristig im Blick zu behalten.
Als Selbstständiger oder kleiner Betrieb
Plane technische Anbindungen so, dass sie mit künftigen Erweiterungen der ePA-Infrastruktur mitwachsen können.
Als Privatperson
Eine einmal getroffene Entscheidung für oder gegen die Nutzung ist nicht endgültig, du kannst sie jederzeit ändern.
Als Selbstständiger oder kleiner Betrieb
Bleib über gesetzliche Änderungen bei den Pflichten für Gesundheitsdienstleister auf dem Laufenden, der Rahmen entwickelt sich weiter.
Quellen
Verlinkt sind die Stellen und Rechtsgrundlagen, auf die sich dieser Artikel stützt. Wir verweisen auf die jeweilige amtliche Seite, weil einzelne Dokumente dort regelmäßig durch neuere Fassungen ersetzt werden.
Datengrundlage
Grundlage sind das Digital-Gesetz (DigiG), Veröffentlichungen der gematik sowie die Informationsangebote der gesetzlichen Krankenkassen zur elektronischen Patientenakte. Wir nennen keine konkreten Anbieter von Praxissoftware.
Hinweis
Dieser Artikel ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Wir nennen keine Finanzprodukte, keine Anbieter und keine Versicherungen und geben keine Kauf-, Verkaufs- oder Umschichtungsempfehlungen. Was du hier findest, sind Erklärungen und Prüfpunkte, mit denen du deine eigene Lage einschätzen kannst. Für Entscheidungen mit Geld, Steuern oder Verträgen zieh bitte eine Person hinzu, die dafür zugelassen ist und deine Situation kennt.